Bedingungen und Vorschriften für Expertengruppen
1. Der Gründer muss Mitglied der Fakultät der ACADEMION International University sein oder über anerkannte akademische oder berufliche Erfahrung an einer international anerkannten Universität oder Institution verfügen, gemäß den an der Universität genehmigten Vorschriften und Verfahren.
2. Die Tätigkeitsbereiche der Expertengruppen müssen die wissenschaftlichen Fachrichtungen ihrer teilnehmenden Mitglieder widerspiegeln.
3. Jede Expertengruppe besteht aus einer Person und darf fünf Mitglieder der Fakultät und Gleichgestellte an der Universität nicht überschreiten, wobei ein Verwaltungsangestellter unter ihnen sein kann.
4. Einhaltung aller Bestimmungen und Artikel der organisatorischen Vorschriften für Expertengruppen an der ACADEMION International University.
5. Auswahl eines geeigneten Namens für die Expertengruppe, der das Fachgebiet und die angebotenen Dienstleistungen widerspiegelt.
6. Ausfüllen der Daten des Antragsformulars zur Registrierung der Expertengruppe und Unterschrift aller Mitglieder, wobei die Lebensläufe aller Mitglieder der Gruppe beigefügt werden müssen.
7. Ausfüllen der Daten des Gründungsvertrags der Expertengruppe und Unterschrift aller Mitglieder.
8. Die Anträge sind in offizieller Form gemäß den genehmigten Vorlagen an den Dekan des Forschungs- und Studienzentrums der Universität über die offizielle Website einzureichen.
9. Beifügen der Dokumente und Ausfüllen aller dafür vorgesehenen Formulare.
10. Zahlung der Gebühren in Höhe von zehntausend Saudi-Riyal (10.000 Saudi-Riyal), die alle zwei Jahre erneuert werden.
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